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Privat krankenversicherte Arbeitnehmer nehmen nicht am Verfahren teil. Entsprechend werden auch die eAU-Felder bei der Erfassung einer Fehlzeit für diese Mitarbeiter nicht angezeigt. Auch geringfügig Beschäftigte, die über die Bundesknappschaft versichert sind, nehmen über ihre tatsächliche Krankenkasse und nicht über die Bundesknappschaft am Verfahren teil, deshalb ist bei Personengruppenschlüssel 109 und 110 das Feld: "Krankenversicherungspflicht" zwingend mit der zuständigen Krankenkasse zu füllen.
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- Erstbescheinigung: Erfassen Sie die vor Arbeitnehmer gemeldeten Zeiträume und Arten der Fehlzeit
- Folgebescheinigung: Liegt eine Folgebescheinigung vor, prüft die Software das Vorhandensein einer bereits erfassten Erstbescheinigung(Details zur Erfassung der Folgebescheinigung finden Sie unter dieser Abbildung)
Auswahl: Folgebescheinigung
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- Als Art der Fehlzeit ist wieder 10.3 einzutragen
- Als letzter Arbeitstag wird nochmals das gleiche Datum wie zur Erstbescheinigung eingetragen
- Als Art der Bescheinigung ist "Folgebescheinigung" zu wählen
Bei Auswahl "Folgebescheinigung": Abfrage ob zwischenzeitlich Arbeitsaufnahme erfolgte
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- Auswahl "JA": Es ist keine Folgeabfrage sondern eine Erstabfrage durchzuführen
- Auswahl "NEIN": Die Folgeabfrage kann durchgeführt werden
Feld "AU-Grund"
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- Arbeitsunfähigkeit ohne Feststellung durch einen Vertragsarzt oder Vertragszahnarzt (dreitägige Karenzzeit)
- Präventions- oder Rehabilitationsmaßnahme eines Sozialversicherungsträgers
- Ärztliches Beschäftigungsverbotes nach § 16 (1) Mutterschutzgesetz
- Bezug von Kinder-Krankengeld oder Kinder-Verletztengeld
- durch Privatarzt festgestellte Arbeitsunfähigkeit
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Kennzeichen: "eAU wird nicht erwartet / sonstige Ausnahmegründe": Bei AU-Gründen, die keine Anforderung für eine eAU auslösen, ist das Häkchen "eAU wird nicht erwartet / sonstige Ausnahmegründe" fest gesetzt und kann nicht deaktiviert werden. Bei privat versicherten Arbeiternehmern ist ein eAU-Abruf nicht möglichDas entsprechende Kennzeichen, dass die eAU nicht erwartet wird, ist für privat Versicherte automatisch gesetzt. Die Software blendet eine entsprechende Information für Sie ein, weshalb das Kennzeichen fest gesetzt ist. |
Kennzeichen: "Es ist eine aktuelle Meldung durch den Arbeitnehmer nach §5 (1) EntgFG erfolgt"
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Durch die Mitteilung des Mitarbeiters haben Sie die Angaben zum AU-Grund aufgenommen. Setzten Sie aus diesem Grund dieses obligatorische Kennzeichen, dass eine aktuelle Meldung durch den AN erfolgt ist.
Hintergrund: Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz) § 5 Anzeige- und Nachweispflichten (1) (Externer Link).
Kennzeichen: "Attest liegt vor"
Ist Ihr gesetzlich versicherter Arbeitnehmer arbeitsunfähig krank, so lässt sich eine elektronische Vorerkrankungsanfrage bei der Krankenkasse mit "Abgabegrund= 41" stellen. Die Rückmeldung der Krankenkasse erhalten Sie ebenfalls elektronisch. Für die Vorerkrankungsabfrage dürfen nur diejenigen Fehlzeiten berücksichtigt werden, für die auch ein Attest vorliegt.
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Beim Speichern der Mitarbeiterfehlzeit wird ein Datensatz erstellt, der beim nächsten Versand übermittelt wird.
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Wichtige Informationen zum Thema der zum Versand bereitstehenden eAU-Anforderungen - und wie dieser Versandtermin berechnet wird - erhalten Sie auf der folgenden Seite dieser Dokumentation: 2 Ausgehende Meldung: Frühester Versandtermin der Anfrage. |
Übersicht: eAU-Anforderungen in den Lohn-Abrechnungsdaten
Tabellenfelder: "eAU-Anforderungen"
Die Tabellenfelder geben Ihnen einen kompakten Überblick über die erfassten eAU-Anforderungen.
Tabellenfeld | Information zu Tabellenfeld |
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Beginn der Arbeitsunfähigkeit | Wurde über den Fehlzeiten-Datensatz erfasst |
Frühester Versandtermin der Anfrage | Ergibt sich aus den Einstellungen im Mandanten- bzw. Mitarbeiter-Datensatz: 2 Ausgehende Meldung: Frühester Versandtermin der Anfrage |
Datensatz-ID | Der Datensatz "Anforderung_eAU_AG" ist an die Krankenkasse zu richten, die zum Zeitpunkt des Datums zuständig ist; der Datensatz wird mit einer eindeutigen ID versehen |
Datensatz-ID Ursprungsmeldung | Bei einer Stornierung wird die Datensatz-ID der zu stornierenden Meldung in dieses Feld eingetragen |
Stornierung | Ein rotes Symbol zeigt an, dass eine Stornierung durchgeführt wurde |
Rueckmeldung erhalten | Nach dem Versenden wird die eAU von der Krankenkasse geprüft - einige Tage später erhalten Sie eine Rückmeldung |
Kennzeichen 4 | Die eAU/Krankmeldung liegt nicht vor. Bei verfrühten Anfragen erhalten Sie als Arbeitgeber das "Kennzeichen 4" zurückgemeldet - aus diesem Grund sollte der Versandtermin niemals vor dem "frühesten Versandtermin der Anfrage" erfolgen |
Betriebsnummer Krankenkasse | Die Betriebsnummer der Einzugsstelle (der zugehörigen Krankenkasse) |
Betriebsnummer Verursacher | Die Betriebsnummer Ihrer Firma bzw. Filiale |
Sozialversicherungsnummer | SV-Nummer des Arbeitnehmers |
Status | Verschiedene Bildsymbole informieren Sie über den Versand-Status der eAU. |