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Unternehmen in der EU profitieren von vielen Vorteilen des Binnenmarktes. So köennen können sich Firmen zum Beispiel um einen Auftrag in einem benachbarten Land der EU bewerben und auch das eigene Personal dorthin entsenden.

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Die A1-Bescheinigung greift auch beim Arbeitsaufenthalt in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, da diese der Europäischen Freihandelsorganisation (EFTA) angehören.

Umsetzung

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innerhalb der Software

Unsere Software wurde an mehreren Stellen ergänzt, sodass sowohl die A1-Bescheinigung mithilfe dieser beantragt werden kann und als auch die entsprechende Rückmeldung in den Mitarbeiterstammdaten hinterlegt wird. Unsere Software unterstützt Sie rund um das Thema A1-Bescheinigung, sodass Sie von den Vorteilen dieser Regelung profitieren und den Verwaltungsaufwand minimieren. Genaue Details haben wir für Sie in unserer Hilfe zusammengefasst.

Ab dem 01.01.2021 haben Arbeitgeber Anträge auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung für Beschäftigte, die gewöhnlich in zwei oder mehr Mitgliedstaaten eingesetzt werden, ausschließlich elektronisch zu übermitteln (§ 106 SGB IV). Voraussetzung GME1: Lebensmittelpunkt der betreffenden Person ist in Deutschland. Die Person ist ausschließlich bei einem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber beschäftigt. Sie übt erfahrungsgemäß ihre Beschäftigung regelmäßig an mindestens einem Tag im Monat oder an mindestens fünf Tagen im Quartal in zwei oder mehr Mitgliedstaaten aus.

Rechtliche Grundlage

Die nachfolgend genannten gesetzlichen Anforderungen bilden die Grundlage für die Anpassungen / Ergänzungen im Programm:

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Zeitliche Eckdaten zur Einführung der A1-Bescheinigung

  • A1-Bescheinigungen können seit dem 01.01.2018 elektronisch beantragt werden.
  • Seit dem 01.01.2019 ist das Antrags- und Bescheinigungsverfahren in elektronischer Form verpflichtend für den Arbeitgeber.
  • Gemäß der Besprechung zum gemeinsamen Meldeverfahren am 28.06.2018 durch die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung, ist die Abgabe von Papieranträge nur in Ausnahmefällen noch bis zum 30.06.2019 möglich.

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