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Innerhalb der Abrechnungsvorgabe(n) für einen Mitarbeiter steht das Register: "Steuer" zur Verfügung.


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Lohnsteuerangaben (././...) 

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Wird beispielsweise für einen steuerpflichtigen Arbeitnehmer, welcher seine Steuerkarte bisher nicht vorgelegt Steuer-Identifikationsnummer noch nicht mitgeteilt hat, der Eintrag "Lohnsteuerangaben liegen nicht vor" gewählt, ist im Feld Lohnsteuerklasse automatisch die Klasse VI hinterlegt. 

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Angabe des für den Mitarbeiter zuständigen Finanzamtes. 

Ausstellungsort

Angabe des Ausstellungsortes der Lohnsteuerkarte. Diese Angabe ist obsolet und muss nicht ausgefüllt werden.

Anzahl der Kinderfreibeträge

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  • nicht durchgehend beschäftigt war,
  • in die Steuerklasse III oder IV gewechselt hat,
  • einmal nach Steuerklasse V oder VI versteuert wurde,
  • auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers wenn für den Arbeitnehmer ein Hinzurechnungsbetrag eingetragen istzurückgemeldet wurde,
  • sowohl nach der allgemeinen als auch nach der besonderen Tabelle versteuert wurde,
  • die Voraussetzungen für den Eintrag von Unterbrechungstagen auf der Lohnsteuerkarte erfüllt ist,
  • dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Lohnsteuerjahresausgleichs die Lohnsteuerkarte Steuermerkmale nicht vorliegtvorliegen.

Weitere Informationen dazu holen Sie bitte bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt ein. 

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Besonderheiten im Bereich der Kurzarbeit 

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Nachweis der Elterneigenschaft zum Erhalt des höheren Leistungssatz 1 liegt vom Arbeitsamt für KUG vor 

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Damit die Vorgaben aufgrund des Antrages 031 der Agentur für Arbeit umgesetzt werden können, ist dieses Kennzeichen zu aktivieren. Für lohnsteuerfreie Mitarbeiter, insbesondere für Französische Grenzgänger, wird dadurch das auszuzahlende Kurzarbeitergeld nach dem Leistungssatz C ermittelt, der Lohnsteuerklasse III entspricht

Gewährung von Kurzarbeitergeld nach dem Leistungssatz, der Lohnsteuerklasse I entspricht

Dieses Kennzeichen ist zu setzen, bei lohnsteuerfreien Mitarbeitern, insbesondere für Französische Grenzgänger, damit das auszuzahlende Kurzarbeitergeld nach dem Leistungssatz ermittelt wird, der Lohnsteuerklasse I entspricht.


Versorgungsbezüge 

Jahr: Hier ist das Jahr einzutragen, in dem erstmalig Versorgungsbezüge gezahlt wurden. Die Jahreszahl wird in die Lohnsteuerbescheinigung übernommen. 

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