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Die Übermittlung erfolgt aufgrund des XML Schemas „A1“ und dem Nachrichtentyp „A1-Antrag Ausnahmevereinbarung“ (DXAV). Maßgebliche Inhalte sind Daten zum Arbeitgeber, Arbeitnehmer und zur geplanten Beschäftigung im Ausland. Von 01.01.2024 an wird beim Antrag zur Ausnahmevereinbarung auch der voraussichtliche Anteil an Telearbeit (in Prozent) an die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung (DVKA) übermittelt. 

Stornierung „A1-Antrag Ausnahmevereinbarung“

Eine Stornierung ist durchzuführen, wenn der Antrag nicht zu erstellen war oder unzutreffende Angaben enthält. Punkt 2 aus Verfahren bei Entsendungen entfällt, da einzig der GKV-Spitzenverband, DVKA zuständig für Annahme, Verarbeitung und Rückmeldung zuständig ist. Alle weiteren Vorgaben folgend dem Abschnitt Informationen zur Stornierung des Antrags finden Sie auf der Seite: Verfahren bei Entsendungen  (unter dem Punkt: Stornierung des Antrages).