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Geringfügige Beschäftigung

...

"Geringfügig Beschäftigte" mit Eintrittsdatum ab 2013 sind grundsätzlich RV-pflichtig. Daher ist in der Abrechnungsvorgabe des Mitarbeiters folgende Auswahl zu treffen:

  • Personengruppe: 109
  • Beitragsgruppenschlüssel: 6100

zu wählen. 

  • 6100

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Geringfügige Beschäftigung mit

...

RV-Freiheit für den

...

Arbeitnehmer 

Bei einem neuen Beschäftigungsverhältnis (Eintritt ab 2013) wird in der Abrechnungsvorgabe des Mitarbeiters mit

  • Personengruppe: 109
  • Beitragsgruppenschlüssel: 6500 6500

das Kennzeichen "Befreiung von der RV-Pflicht ("Opt-out") und Bescheinigung liegt vor" angezeigt. Image Removed 

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Note
titleBeachten Sie:

Bei Auswahl des Beitragsgruppenschlüssels 5 zur RV muss dieses Kennzeichen aktiviert sein, damit eine Abrechnung durchgeführt werden kann. Diese Angabe setzt voraus, dass der vom Arbeitnehmer unterschriebene Befreiungsantrag vorliegt. Den Vordruck "Antrag Befreiung Rentenversicherung" können Sie unter STAMMDATEN - MITARBEITER - Gruppe: AUSGABE - LISTE drucken

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Beachten Sie: Bei Eintritt bis Ende 2012 war es genau umgekehrt. Geringfügig Beschäftigte wurden mit Personengruppe: 109 und Beitragsgruppenschlüssel: 6500 geführt. Mitarbeiter konnten auf die RV-Freiheit verzichten und dann war mit Beitragsgruppenschlüssel 1 in der RV das Kennzeichen "Verzicht auf die RV-Freiheit für geringfügig entlohne Beschäftige zu aktivieren.

Geringfügige Beschäftigung mit Eintritt bis Ende 2012 und Verzicht auf RV-Freiheit 

Das Kennzeichen: "Verzicht auf die RV-Freiheit für geringfügig entlohnte Beschäftigte" wird mit der Angabe ("Opt-in") sowie "Bestandsschutz" ergänzt und inaktiv dargestellt. 

Dieses Kennzeichen wird nur dann angezeigt, wenn es VOR dem 01.01.2013 aktiviert wurde. 

Geringfügige Beschäftigung mit Eintritt bis Ende 2012 und Erhöhung des Arbeitsentgeltes in 2013 

Erhöht der Arbeitgeber nach dem 31. Dezember 2012 das regelmäßige Arbeitsentgelt auf eine Betrag von mehr als 400 Euro und weniger als 450,01 Euro, gilt für die Beschäftigung das neue Recht. Somit tritt bei dem bisher versicherungsfreien Minijob Versicherungspflicht in der Rentenversicherung ein (außer der Beschäftigte ist Bezieher einer Vollrente wegen Alters oder Pensionär). Der "Minijobber" kann sich jedoch von der Versicherungspflicht befreien lassen. 

Daraus resultiert, dass bei einem Beitragsgruppenschlüssel 5 zur RV das Entgelt der Abrechnung geprüft wird. Überschreitet das sv-pflichtige Entgelt 400,00 Euro wird in der Bruttolohnerfassung eine entsprechende Datensatz-Statusmeldung ausgewiesen und die Abrechnung wird gesperrt. 

Die Abrechnungsvorgabe muss geprüft und entsprechend angepasst werden. 

Folgende Möglichkeiten bestehen:

  • Beitragsgruppenschlüssel RV 1
  • Beitragsgruppenschlüssel RV 5 und Kennzeichen "Opt-out" ist aktiviert
  • Beitragsgruppenschlüssel RV 5 und Rentenart 4, 8 oder 9

Ende der Bestandsschutzregelungen "sv-pflichtige" - Gleitzone zum 31.12.2014 

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Diese Arbeitnehmer sind bei einem unveränderten Arbeitsentgelt bis regelmäßig 450 Euro im Monat ab 1. Januar 2015 ausschließlich als geringfügig entlohnt Beschäftigte bei der Minijob-Zentrale anzumelden. 

Als Unterstützung erhalten Sie daher in der Erfassung bei Mitarbeitern mit folgenden Einstellungen eine Datensatzstatus-Meldung:

  • Mitarbeiter ist mit Personengruppe 101 und Beitragsgruppenschlüssel 1111 angelegt.
  • In den Abrechnungsvorgaben des Mitarbeiters ist das Niedriglohnkennzeichen aktiviert.
  • Das Entgelt beträgt bis 450,00 Euro.

Die Datensatzstatusmeldung wird als Info ausgegeben und lautet: 

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