Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

...

Ein grundsätzliches Erfordernis zur jährlichen Abgabe des elektronischen Lohnnachweises ist der ebenfalls jährlich durchzuführende Stammdatenabruf der Gefahrtarifstellen bei der DGUV (siehe Kapitel: "Elektronischer Stammdatenbaruf bei der DGUV"). 

Damit eine Abgabe erfolgen kann, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Nimmt der Mandant nicht am Verfahren zur elektronischen Datenübermittlung teil, ist eine Übertragung des elektronischen Lohnnachweises nicht möglich.
  • Der Stammdatenabruf der DGUV ist VOR der Übertragung des Lohnnachweises durchzuführen. Ohne Stammdatenabruf ist also eine Übertragung des Lohnnachweises technisch nicht möglich.
  • Wurde der Stammdatenabruf bereits über ein anderes Entgeltabrechnungssystem oder über eine elektronische Ausfüllhilfe durchgeführt, muss dieser storniert werden, damit ein Abruf aus ERP-complete microtech büro+ erfolgen kann.

Die Voraussetzungen für den Stammdatenabruf müssen natürlich auch für die elektronische Übertragung des Lohnnachweises erfüllt werden (siehe Kapitel: "Voraussetzungen für einen Stammdatenabruf").


Von microtech in Zusammenhang mit dem "Verfahren zur Abgabe des elektronischen Lohnnachweises bei der DGUV" verwendete Begriffe:

GTS 

Gefahrtarifstelle 

BG 

Berufsgenossenschaft 

DGUV 

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung