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Beiträge für Familienangehörige sind bei der Bemessung des Beitragszuschusses zu berücksichtigen, wenn für diese ein Anspruch auf Familienversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung bestehen würde. Ist im Beitragsguppenschlüssel Beitragsgruppenschlüssel für die Krankenversicherung der Schlüssel 9 "Firmenzahler" hinterlegt, kann hier die Option
gewählt werden. Ist dieses Kennzeichen nicht aktiviert, ist die Beitragsbemessungsgrenze die Grundlage für die Berechnung. |
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