Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

...

Berücksichtigungsfähige Kinder (im Kontext des PV-Beitrags)

Diese Funktion steht ab Build 6810 zur Verfügung.

Bei Bei der Auswahl "1 Voller Beitrag zur Pflegeversicherung" steht zusätzlich ist das Feld: "berücksichtigungsfähige Kinder" zur Verfügungzu befüllen. Bitte holen Sie sich diese Information von Ihren Arbeitnehmer ein. Der Gesetzgeber unterscheidet den Beitragssatz bis zu 5 Kindern.

Info
titleInfo:

Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wird der wird der Beitragssatz seit dem 01.07.2023 nach der Kinderzahl differenziert. Eltern zahlen somit generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Bei kinderlosen Mitgliedern gilt ein Beitragssatz in Höhe von 4 %. Bei Mitgliedern mit einem Kind gilt demgegenüber nur ein Beitragssatz von 3,4 %. Bei Mitgliedern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren reduziert sich der Beitragssatz darüber hinaus ab dem zweiten bis zum fünften Kind um einen Abschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind. 

Weitere Informationen und eine Tabelle der Beitragssätze zur Pflegeversicherung ab 01.07.2023 erhalten Sie in unserer Hilfe: 

...