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  • Arbeitsunfähigkeit ohne Feststellung durch einen Vertragsarzt oder Vertragszahnarzt (dreitägige Karenzzeit)
  • Präventions- oder Rehabilitationsmaßnahme eines Sozialversicherungsträgers
  • Ärztliches Beschäftigungsverbotes nach § 16 (1) Mutterschutzgesetz
  • Bezug von Kinder-Krankengeld oder Kinder-Verletztengeld 
  • durch Privatarzt festgestellte Arbeitsunfähigkeit 
Note
titleBeachten Sie:

Kennzeichen: "eAU wird nicht erwartet / sonstige Ausnahmegründe":

Bei AU-Gründen, die keine Anforderung für eine eAU auslösen, ist das Häkchen "eAU wird nicht erwartet / sonstige Ausnahmegründe" fest gesetzt und kann nicht deaktiviert werden.

Bei privat versicherten Arbeiternehmern ist ein eAU-Abruf nicht möglich

Das entsprechende Kennzeichen, dass die eAU nicht erwartet wird, ist für privat Versicherte automatisch gesetzt. Die Software blendet eine entsprechende Information für Sie ein, weshalb das Kennzeichen fest gesetzt ist.

Kennzeichen: "Es ist eine aktuelle Meldung durch den Arbeitnehmer nach §5 (1) EntgFG erfolgt"

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Durch die Mitteilung des Mitarbeiters haben Sie die Angaben zum AU-Grund aufgenommen. Setzten Sie aus diesem Grund dieses obligatorische Kennzeichen, dass eine aktuelle Meldung durch den AN erfolgt ist. 

Hintergrund: Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz) § 5 Anzeige- und Nachweispflichten (1).


Kennzeichen: "Attest liegt vor"

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