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BereichWerteÄnderung
Krankenversicherung: allgemein / ermäßigt

14,60 % / 14,00 %

Keine Veränderung zum Vorjahr
durchschnittlicher KV Zusatzbeitrag (individueller Zusatzbeitrag ist den Einzugsstellen/Krankenkassen zu entnehmen)

1.30 60 %

Keine Veränderung zum Höher als im Vorjahr
Beitragszuschuss AG zur KV

voraussichtlich 403,99 Euro

Höher als im Vorjahr
Rentenversicherung: 18.60 %Keine Veränderung zum Vorjahr
Arbeitslosenversicherung:

2,60 %

Höher als im Vorjahr

Pflegeversicherung:3,05 %Keine Veränderung zum Vorjahr
Pflegeversicherung Sachsen:

AGA 1,025 %

ANA 2,025 %

Keine Veränderung zum Vorjahr
zusätzlicher Beitragssatz zur PV für kinderlose Mitglieder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben: 0,35 %Keine Veränderung zum Vorjahr
Insolvenzgeldumlage: 0,09 %Keine Veränderung zum Vorjahr
Pauschale Krankenversicherung: 13,00 %Keine Veränderung zum Vorjahr
Pauschale Rentenversicherung: 15,00 %Keine Veränderung zum Vorjahr
Pauschale Krankenversicherung (für Privathaushalte): 5,00 %Keine Veränderung zum Vorjahr
Pauschale Rentenversicherung (für Privathaushalte): 5,00 %Keine Veränderung zum Vorjahr
Pauschalsteuer (an Bundesknappschaft): 2,00 %Keine Veränderung zum Vorjahr
monatliche Geringfügigkeitsgrenze: 520,00 Euro

Die Geringfügigkeitsgrenze liegt seit 1. Oktober 2022 bei 520 Euro im Monat.

Bis 30.09.2022 lag die monatliche Geringfügigkeitsgrenze bei: 450 Euro.

monatliche Geringverdienergrenze: 325,00 EuroKeine Veränderung zum Vorjahr
Übergangsbereich

Gilt für ein Beschäftigungsverhältnis, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt wischen 520,01 Euro und 2.000,00 Euro liegt.

  • Erhöhung zum 01.10.2022 auf 1.600 Euro
  • Erhöhung zum 01.01.2023 auf 2.000 Euro

Faktor F: 

Info
titleInfo:

Der Gleitzonenfaktor "Faktor F" wird jedes Jahr vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) berechnet und bekannt gegeben. Die Berechnung ergibt sich, indem der Wert 28 Prozent durch den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz für das jeweilige Jahr geteilt wird und eine Rundung auf die vierte Dezimalstelle erfolgt.


0,6922Wert geringer zum Vorjahr
Beitragsbemessungsgrundlage zum Aufstockungsbeitrag zur RV ist das erzielte Arbeitsentgelt:mind. 175,00 EuroKeine Veränderung zum Vorjahr
Vollarbeiterrichtwert1520 StundenWert geringer zum Vorjahr

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