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Es erfolgt eine digitale Rückmeldung der Krankenkasse, ob Vorbeschäftigung(en) vorliegen. Beachten Sie, dass die Rückmeldung nach Anmeldung des kurzfristig Beschäftigten erfolgt (mit Grund der Abgabe 10 oder 40).

Rückmeldung in Lohn-Abrechnungsdaten des Mitarbeiters

Die Rückmeldung werden über externe Meldungen verarbeitet: „Rückmeldung bei kurzfristiger Beschäftigung“.

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Speicherung in Mitarbeiter-Stammdaten unter externe Grundlagen

Inhalt der Rückmeldung: Im Kalenderjahr der Verarbeitung einer Anmeldung bestand / besteht eine weitere kurzfristige Beschäftigung.

Mögliche rückgemeldete Werte in der Software sind: JA oder NEIN. Es werden keine Zeitangaben im Rahmen der Rückmeldung übermittelt.

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Bei Abweichungen

Gehen Sie in den Dialog mit dem Arbeitnehmer, falls Angaben vom Einstellungsbogen abweichen und nehmen Sie ggf. Korrekturen der Bewertung der Beschäftigung vor.