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Diese Regelung war bis zum Jahresende begrenzt, wurde nun aber verlängert und gilt jetzt bis zum 30.06.2021.
Ab dem 01.07.2021 werden nach aktuellem Stand nur noch 50 Prozent erstattet.
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Diese Regelung wurde bis 30.09.2021 verlängert, sodass ab 01.10.2021 nur noch 50 Prozent erstattet werden. |
2.15 Änderungen Hinzuverdienstregelungen Kug
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