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In den Mandantenstammdaten finden Sie unter DATEI - MANDANT - BEARBEITEN auf dem Register "Weitere Angaben" - "Lohn: DEÜV - / Übermittlung Beitragsnachweis Einstellungen" den Eintrag "Sofortmeldung" mit dem dazugehörigen Kennzeichen: "Mandant ist zur Abgabe von Sofortmeldungen nach § 28 a Abs. 4 SGB IV verpflichtet".


Fenster zur Erfassung der Daten für die Sofortmeldung direkt nach Neuanlage von Mitarbeiter-Stammdaten

Wurde im Bereich: DATEI - MANDANT - Register: "Weitere Angaben" das Kennzeichen: MANDANT IST ZUR ABGABE VON SOFORTMELDUNGEN (...) VERPFLICHTET aktiviert, öffnet sich beim Erfassen von Mitarbeitern dieses zusätzliche Fenster:

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Welche Angaben sind vor der Beschäftigungsaufnahme mittels Sofortmeldung zu tätigen?

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Dies ist ein erleichtertes Verfahren für die Sofortmeldung: Durch die Grundangaben kommt der Arbeitgeber seinen Pflichten nach und kann diese Daten im Anschluss per Sofortmeldung an die RV übermitteln, ohne dass die benötigten Angaben auf mehreren Registern getätigt werden müssen. 

  • Beschäftigungsbeginn
  • Betriebsstätte
  • Geschlecht
  • Geschlecht
  • NachnameName
  • Vorname
  • Beschäftigungsbeginn
  • Versicherungsnummer (SV-Nummer): Sollte keine Versicherungsnummer des zu erfassenden Mitarbeiters vorliegen, ist das Kennzeichen: "Keine Versicherungsnummer vorhanden" zu wählen. Es öffnen sich dann weitere Erfassungsmasken, die für diesen Fall erfasst werden müssen: 1) Geburtsname, 2) Geburtsdatum und Geburtsort, 3) Straße, 4) Land, 5) Postleitzahl und Ort, 6) Staatsangehörigkeit

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  • Kennzeichen "Keine Sofortmeldung versenden"Wird gewählt, wenn die Sofortmeldung aus einem bestimmten Grund nicht versendet werden muss. Diese wird dennoch erstellt, aber auf manuell gesetzt. 
Info
titleInfo:

Bei aktiviertem Kennzeichen "keine Sofortmeldung versenden" ist ein zusätzlichen Feld für den Grund der Angabe zu füllen

Gründe hierfür sind z. B.:

  • Eine Sofortmeldung wurde über eine Ausfüllhilfe abgegeben.
  • Es handelt sich um Schulpraktikanten (Schnupperpraktikum). Dies gilt jedoch nicht, wenn das Praktikum die Kriterien eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses erfüllt. Demzufolge ist auch für ein sozialversicherungsfreies Zwischenpraktikum eine Sofortmeldung abzugeben.
  • Es existieren Änderungen im Beschäftigungsverhältnis (z. B. Krankenkassen-, Beitragsgruppen- oder Personengruppenwechsel). Bedingung: Das Beschäftigungsverhältnis muss beim gleichen Arbeitgeber fortbestehen.
  • Es handelt sich um Geschäftsführer, die in keinem sv-rechtlichen Beschäftigungsverhältnis stehen.
  • Betriebsstätte
  • Geschlecht
  • Versicherungsnummer*

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Es öffnen sich dann weitere Erfassungsmasken, die für diesen Fall erfasst werden müssen:

  • Geburtsnamen
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Straße
  • Land
  • Postleitzahl und Ort
  • Staatsangehörigkeit

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Automatische Übernahme der Felder in die Mitarbeiter-Stammdaten

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