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Beim Verarbeiten der Externen Meldungen überprüft die Software, ob eine Gesonderte Meldung erstellt werden kann. Ist dies nicht der Fall, so beantwortet sie die Anfrage der Deutschen Rentenversicherung mit einem Hinderungsgrund. Dazu müssen Sie den RV-BEA-Assistenten aufrufen und mit Auswahl „Hinderungsgrund“ die bereitgestellten Hinderungsgründe an die Deutsche Rentenversicherung versenden.
Auf die Hinderungsgründe haben Sie keinen manuellen Einfluss, diese werden systemseitig ermittelt.
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