Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

...

Unsere Software wurde an mehreren Stellen ergänzt, sodass sowohl die A1-Bescheinigung mithilfe dieser beantragt werden kann als auch die entsprechende Rückmeldung in den Mitarbeiterstammdaten hinterlegt wird. Unsere Software unterstützt Sie rund um das Thema A1-Bescheinigung, sodass Sie von den Vorteilen dieser Regelung profitieren und den Verwaltungsaufwand minimieren. Genaue Details haben wir für Sie in unserer Hilfe zusammengefasst.

Ab dem 01.01.2021 haben Arbeitgeber Anträge auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung für Beschäftigte, die gewöhnlich in zwei oder mehr Mitgliedstaaten eingesetzt werden, ausschließlich elektronisch zu übermitteln (§ 106 SGB IV). Voraussetzung GME1: Lebensmittelpunkt der betreffenden Person ist in Deutschland. Die Person ist ausschließlich bei einem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber beschäftigt. Sie übt erfahrungsgemäß ihre Beschäftigung regelmäßig an mindestens einem Tag im Monat oder an mindestens fünf Tagen im Quartal in zwei oder mehr Mitgliedstaaten au

Rechtliche Grundlage

Die nachfolgend genannten gesetzlichen Anforderungen bilden die Grundlage für die Anpassungen / Ergänzungen im Programm:

...