Vor dem Hintergrund des "Gesetz zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise für Unternehmen" sind steuerfreie Bonuszahlungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bis zu 1.500 Euro insgesamt sowohl steuerfrei, als auch SV- und UV-frei zu schlüsseln (gesetzliche Grundlage aus § 3 Nr. 11 EStG i.V.m. § 1 SvEV, Klarstellungen zur UV vom 04.05.2020).
Erfassung der Lohnart zur Corona-Prämie
Die steuerfreien Bonuszahlungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie können in microtech büro+ erfasst werden.
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Sofern der Arbeitgeber die neue Lohnart mit dem Zusatzwort "Corona" benannt hat, ist es bei Betriebsprüfungen einfacher diese zuzuordnen und zu finden. |
Ausweisung des Betrags im Lohnkonto des Mitarbeiters
Innerhalb des Lohnkontos weißt die die Zeile: steuer-, sozialversicherungs-, und unfallversicherungsfreie Entgelte aus.
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