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Gesetzliche Grundlage

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"Flexirentengesetz"

Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben

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Mit dem Jahreswechsel von 2016 auf 2017 wurde durch das "Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand" (Flexirente) eine neue Ära für Beschäftigun-gen, die neben einem Rentenbezug ausgeübt werden, eingeläutet. Die neuen Vorschriften sol-len individuelle Gestaltungsmöglichkeiten für ein flexibles Arbeiten bis zum Erreichen der Re-gelaltersgrenze schaffen. Zusätzlich sollen die gesetzlichen Vorgaben Anreize bieten, über die Regelaltersgrenze hinaus weiterzuarbeiten.Mit dem Flexirentengesetz soll der Weg vom Berufsleben in die Rente selbstbestimmter durch-geführt werden können. In diesem Zusammenhang wurden neue Regelungen durch das Fle-xirentengesetz eingeführt. Das Gesetz tritt ab am 01.07.2017 rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.

Seit Ab dem 01.01.2017 sind daher Personen, welche neben dem Bezug einer Altersvollrente eine Beschäftigung aufnehmen, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze rentenversicherungs-pflichtig.

Neue Personengruppe "120 Versicherungspflichtige Altersvollrentner und

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Versorgungsbezieher wegen Alters"

In Sie finden diese in den Mitarbeiterstammdaten –Register- Register: "Lohn-Abrechnungsdaten" –Beschäftigungsverhält - nis Beschäftigungsverhältnis - Abrechnungsvorgaben.

In den Abrechnungsvorgaben ist im RegisterAbrechnungsvorgaben –Register: „SV-Angaben“ im der Bereich zur Option: „Personen-gruppe“ steht : „Personengruppe“ verfügbar. Im dortigen Auswahlfeld kann die Personengruppe "120 Versicherungspflichtige Altersvollrentner und Versor-gungsbezieher Versorgungsbezieher wegen Alters" zur Verfügungausgewählt werden.


Der Personengruppenschlüssel "120 Versicherungspflichtige Altersvollrentner und Versor-gungsbezieher Versorggungsbezieher wegen Alters" ist bei folgenden Personengruppen zu verwenden:

  • Personen, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.
  • Personen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen oder nach den Regelungen einer berufsständischen Versorgungseinrichtung eine Versorgung wegen Erreichens einer Altersgrenze bezie-hen beziehen und auf die Rentenversicherungsfreiheit nach § 5 Absatz 4 Satz 2 SGB VI verzich-ten verzichten
  • Personen, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und in einer vor dem 01.01.2017 aufgenommenen Be-schäftigung Beschäftigung auf die weiterbestehende Versicherungsfreiheit nach § 230 Absatz 9 Satz 2 SGB VI (Bestandsschutzregelung) verzichten.


Note
titleBeachten Sie:

Der Personengruppenschlüssel ist ab Abrechnungsvorgaben ab dem 01.07.2017 zu verwenden. Inder Zeit zwischen 01.01.und 30.06.2017 bestand eine Übergangsregelung mit der Personengruppe „101 Sozial-versicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale“. SV-Meldungen mit der Personengruppe „101 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale“ sind dann ab dem 01.07.2017 wieder zu stornieren und mit der neuen Personengruppe "120 Versicherungspflichtige Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters" zu melden.

Änderungen für Mitarbeiter mit Abrechnungsvorgabe

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vor dem 01.01.2017

ehen Gehen Sie bei den betroffenen Mitarbeitern in die Abrech-nungsvorgabe ab 01.01.2017 und ändern den Personengruppenschlüssel von „101“ auf „120“ ab und speichern Ihre Änderungen. Die auslösenden Änderungskorrekturen speichern Sie ebenfalls. Die benötigten Korrekturen der SV-Meldungen erzeugt büro+/ERP-complete wie bei anderen rückwirkenden Änderungen in den Personengruppenschlüsseln automatisch. Sie müssen diese dann nur über Bereich: PERSONAL - Registerkarte: ÜBERGEBEN/AUSWERTENSchaltfläche: AUSWERTEN & ÜBERTRAGENBEITRAGSRECHNUNG - "Übertragenmit aus-wählen und wie gewohnt versenden.

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Der Personengruppenschlüssel 120 darf erst in einer Abrechnungsvorgabe ab 01.01.2017 ver-wendet verwendet werden. Daher folgt nach Auswahl und Bestätigen des Personengruppenschlüssels eine PrüfungdesFeldes„Von Prüfung des Feldes „Von Datum“. Handelt es sich um ein Datum älter als 01.01.2017, wird folgende in der Datensatzstatusmeldung ausgewiesen:„Die Personengruppe „120Vers.....“ kann erst in einer Abrechnungsvorgabe ab 01.01.2017 verwendet werden.“ ein Fehler ausgewiesen. Ebenso wird der Fehler direkt unter dem Eingabefeld der Personengruppe ausgegeben.

Im Folgenden ist entweder das Datum oder der Personengruppenschlüssel zu ändern.

Plausibilitäts–Prüfung von Personengruppenschlüssel und

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Beitragsgruppenschlüssel

Durch büro+/ERP-complete wird automatisch geprüft, ob die verwendete Kombination von Personengruppen- und Beitragsgruppenschlüssel zulässig ist. Diese Prüfung wird auch für den neuen Personengruppenschlüssel 120 durchgeführt und Sie erhalten ggf. eine entsprechende Datensatzstatus-Meldung („Der Wert im Feld „Beitragsgruppe ....“ passt nicht zum Wert im Feld „Personengruppe“.“).

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Regelaltersgrenze bei Personengruppe 109

Bei einer geringfügigen Beschäftigungmit Beschäftigung mit der Personengruppe 109 besteht seit den gesetzli-chen gesetzlichen Änderungen im Jahre 2013 die Beitragspflicht in der Rentenversicherung, wenn nicht eine Bescheinigung über die Befreiung von der RV-Pflicht des Arbeitnehmers vorliegt

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