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Das Erreichen der Regelaltersgrenze und deren Überschreitung ist ab 2017 auch bei einer ge-ringfügigen Beschäftigung zu prüfen.Ist die geringfügige Beschäftigung mit dem Beitragsgrup-penschlüssel 6100 geschlüsselt, dannliegt imFolgemonat, nach Erreichen der Regelalters-grenze,keine RV-Pflicht mehr vor und Sie erhaltenfolgendeDatensatzstatus -Fehlermeldung (in der Erfassung des Arbeitnehmers):„Der Mitarbeiter hat die Regelaltersgrenze erreicht und muss mit dem Beitragsgruppenschlüs-sel 5 zur RV abgerechnet werden.“
Ist die geringfügigeBeschäftigung mit dem Beitragsgruppenschlüssel 6500 geschlüsselt, dann ist in der Erfassung keine SV-Meldung im Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze erforderlich.
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