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  • Geburtsurkunde bzw. internationale Geburtsurkunde
  • Abstammungsurkunde
  • Auszug aus dem Geburtenbuch des Standesamtes
  • Auszug aus dem Familienbuch / Familienstammbuch
  • steuerliche Lebensbescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • Vaterschaftsanerkennungs- und Vaterschaftsfeststellungsurkunde
  • Adoptionsurkunde
  • Kindergeldbescheid der Bundesagentur für Arbeit (Familienkasse)
  • Erziehungsgeldbescheid
  • Einkommensteuerbescheid (Berücksichtigung eines Kinderfreibetrages)
  • Sterbeurkunde des Kindes
  • Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld

Weitere Kennzeichen

  • "Ohne Bezüge (Abrechnung über 1 % der Bezugsgröße laut SGB VI §162 Nr. 1 und SGB III § 342)" 
  • "Beitragstragung aufgrund Job-AQTIV-Gesetz vom 10.12.2001 (SV- Beiträge werden vollständig vom Träger der Einrichtung übernommen)": dieses Kennzeichen steht bei Personengruppenschlüssel 105 oder 122 zur Verfügung, wenn das Geringverdienerkennzeichen aktiviert wurde. Dieses Kennzeichen bewirkt, dass die SV-Beiträge vollständig vom Arbeitgeber übernommen werden. 
  • "Saisonarbeitnehmer": Ab 01.01.2018 muss in Anmeldungen zur Sozialversicherung mitgeteilt werden, ob es sich um einen Saisonarbeitnehmer handelt. Saisonarbeitnehmer sind Beschäftigte mit ständigem Wohnsitz im Ausland, die für einen begrenzten Zeitraum eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland aufnehmen, und nach deren Beendigung in ihr Heimatland zurückkehren. Das Kennzeichen ist nur für gesetzlich Versicherte zu übermitteln, daher wird das Kennzeichen bei privat Versicherten (Beitragsgruppenschlüssel Krankenversicherung = 0) nicht angeboten. Das Kennzeichen ist für folgende Schlüssel nicht verfügbar: 109, 110 und 190.
  • "Umlage abführen": Dieses Kennzeichen steht nur zur Verfügung, wenn Personengruppe 900, 901, 902 oder 903 ausgewählt wurde. 
  • Die gültigen Beitragssätze für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden unter PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN vorgegeben.
  • Das Kennzeichen "Verzicht auf die Gleitzonenregelung in der RV" stand bis 30.06.2019 in bestimmten Konstellationen zur Verfügung. Für die Abrechnungsvorgaben ab dem dem 01.07.2019 steht dieses nicht mehr zur Verfügung und wird - im Hintergrund der Software - ab diesem Zeitpunkt automatisch deaktiviert.


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Hinweis:

Die gültigen Beitragssätze für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden unter PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN vorgegeben.


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