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Hinzurechnungsbet. (Monat)/(Jahr): 

Aufgrund des Steuerbereinigungsgesetzes von 1999 kann beim Bestehen von mehreren Arbeitsverhältnissen ein Hinzurechnungsbetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Dieser führt zu einer Berechnung, ähnlich wie dem Freibetrag, nur in einer umgekehrten Weise. 

Hier erfassen Sie den Jahres- bzw. Monats-Hinzurechnungsbetrag. Der Hinzurechnungsbetrag erhöht die Berechnungsgrundlage zur Berechnung der Lohnsteuer. Das Steuerbrutto wird aber ohne Hinzurechnen des Betrags ausgewiesen.

Bei der Konstellation Hinzurechnungsbetrag und Lohnsteuerklasse VI im zweiten Arbeitsverhältnis Der Hinzurechnungsbetrag, welcher auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist, wird in dieses Feld übernommen. Bei dieser Konstellation (Hinzurechnungsbetrag/zweite Lohnsteuerkarte) ist zu beachten, dass der Arbeitgeber für den Mitarbeiter keinen Jahresausgleich durchführen darf. 

Auf der rechten Seite in diesem Bereich stehen Ihnen mehrere Kennzeichen zur Verfügung. Diese Felder sind aktiv, wenn ein Häkchen gesetzt ist. 


 

Lohnsteuerjahresausgleichskennzeichen: 

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