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titleRechner

Über das Register: "Rechner" haben Sie die Möglichkeit der Hochrechnung des Bruttolohnes und der Berechnung eines Pfändungsbetrages. 

Note
titleBeachten Sie:

Das Register: "Rechner" steht im aktuellen Abrechnungsmonat zur Verfügung.

 

Bruttolohn hochrechnen 

Beispiel zur Nutzung dieser Funktion:

Ein Mitarbeiter steht mit Ihnen in Gehaltsverhandlungen. Sein Wunschgehalt liegt beispielsweise bei EUR 4.500,00 netto. Um einen Vergleich zu den anderen Mitarbeitern darzustellen, lässt sich über diese Funktion der Betrag als Bruttoverdienst darstellen. Mit dieser Option erhalten Sie die gewünschte Information schnell und nach nur wenigen Eingaben. Aufgrund der ausgewählten Personalstammdaten und der Eingabe einer Lohnart, wird aus einem vorgegebenen Nettolohn der erforderliche Bruttobetrag errechnet. 

Pfändungsbetrag berechnen 

Beispiel:

Für einen Mitarbeiter wird Immer wieder kommt es in der Praxis vor, dass für einzelne Mitarbeiter eine Lohnpfändung seitens eines Gläubigers vorgenommen wird. Sie als Arbeitgeber sind verpflichtet, gepfändete Gehaltsteile an die Gläubiger abzuführen, auch wenn dies für Ihr Unternehmen einen erhöhten Arbeitsaufwand bedeutet. 

Der Gesetzgeber gestattet nur eine bestimmte Betragshöhe. Diese ist abhängig vom Nettoeinkommen des Arbeitnehmers und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. Bei einer regelmäßig identischen Gehaltszahlung ist dies recht einfach durchzuführen. Schwieriger wird es bei wechselnden Bezügen des Arbeitnehmers. Es ist dann für jeden Monat das Nettogehalt zu ermitteln, auf Grund dessen dann der Pfändungsbetrag vom Arbeitsentgelt abzuziehen ist. 

Um den jeweiligen pfändbaren Betrag zu ermitteln, steht Ihnen diese Option zur Verfügung. Hier wird Ihnen nach nur zwei Eingaben der höchstmögliche Pfändungsbetrag vom System errechnet. Geben Sie den Nettolohn und die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen ein und der pfändbare Betrag wird Ihnen ausgewiesen.

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