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Über das Register: "Lohnkonto" haben Sie die Möglichkeit, sich das Lohnkonto für den jeweiligen Mitarbeiter auf dem Bildschirm anzusehen. Sie können überprüfen, ob die Werte für die Beiträge zur Sozialversicherung, die Lohnsteuer, etc. korrekt ermittelt wurden und die Vorgaben für diese Berechnung korrekt sind (Steuerklasse, Sozialschlüssel usw.). Auch in dieser Ansicht ist es empfehlenswert, im unteren Teil das Kennzeichen "Nur Felder mit Berechnungsgrundlage anzeigen" zu aktivieren, damit Felder ohne Beträge ausgeblendet werden. Betätigen Sie den Balken zum Scrollen auf der rechten Seite, können weitere Felder zum Lohnkonto eingeblendet werden. Kennzeichen B vor der Lohnsteuer (im Lohnkonto)Das Kennzeichen B wird vor der Lohnsteuer ausgewiesen, sobald die erhöhte oder besondere Lohnsteuertabelle für die Ermittlung der Lohnsteuer herangezogen wird. Das Kennzeichen B wird auch auf der Lohn-/Gehaltstasche mit ausgewiesen. Inkl. Erstattung(-) / Nachzahlung(+) wegen LohnsteuerjahresausgleichWird bei der Dezember-Abrechnung der interne Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt, so ist die Steuer im Lohnkonto für Dezember separat auszuweisen. Diese Felder werden nur gefüllt, wenn in der Abrechnungsvorgabe des Mitarbeiters auf dem Register "Steuer" das Kennzeichen "Lohnsteuerjahresausgleich" aktiviert wurde. |
Register "
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Rechner"
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Das Über das Register: "Fiktiv-Lohn-Rechner" dient der Berechnung der Beiträge für die Fehlzeit 1.9.5. "Entschädigungszahlung nach § 56 (1a) IfSG für erwerbstätige Sorgeberechtigte wegen der erforderlichen Beaufsichtigung eines Kindes" haben Sie die Möglichkeit der Hochrechnung des Bruttolohnes und der Berechnung eines Pfändungsbetrages.
Bruttolohn hochrechnenBeispiel zur Nutzung dieser Funktion: Ein Mitarbeiter steht mit Ihnen in Gehaltsverhandlungen. Sein Wunschgehalt liegt beispielsweise bei EUR 4.500,00 netto. Um einen Vergleich zu den anderen Mitarbeitern darzustellen, lässt sich über diese Funktion der Betrag als Bruttoverdienst darstellen. Mit dieser Option erhalten Sie die gewünschte Information schnell und nach nur wenigen Eingaben. Aufgrund der ausgewählten Personalstammdaten und der Eingabe einer Lohnart, wird aus einem vorgegebenen Nettolohn der erforderliche Bruttobetrag errechnet. Pfändungsbetrag berechnenImmer wieder kommt es in der Praxis vor, dass für einzelne Mitarbeiter eine Lohnpfändung seitens eines Gläubigers vorgenommen wird. Sie als Arbeitgeber sind verpflichtet, gepfändete Gehaltsteile an die Gläubiger abzuführen, auch wenn dies für Ihr Unternehmen einen erhöhten Arbeitsaufwand bedeutet. Der Gesetzgeber gestattet nur eine bestimmte Betragshöhe. Diese ist abhängig vom Nettoeinkommen des Arbeitnehmers und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. Bei einer regelmäßig identischen Gehaltszahlung ist dies recht einfach durchzuführen. Schwieriger wird es bei wechselnden Bezügen des Arbeitnehmers. Es ist dann für jeden Monat das Nettogehalt zu ermitteln, auf Grund dessen dann der Pfändungsbetrag vom Arbeitsentgelt abzuziehen ist. Um den jeweiligen pfändbaren Betrag zu ermitteln, steht Ihnen diese Option zur Verfügung. Hier wird Ihnen nach nur zwei Eingaben der höchstmögliche Pfändungsbetrag vom System errechnet. Geben Sie den Nettolohn und die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen ein und der pfändbare Betrag wird Ihnen ausgewiesen. |
Register "Firmenwagen-Rechner"
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