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Note
titleBeachten Sie:

Je nachdem welche Übertragung noch nicht ausgeführt wurde, wird dann beides, Beitragsnachweise oder SV-Meldungen in der Meldung aufgeführt. Lesen Sie daher die Meldung genau und aktivieren Sie im Übertragungsassistent dann entweder SV-Meldungen oder Beitragsnachweise bzw. ggf. beides.

Prüfung über Verarbeitung der externen Meldungen 

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Monatsabschluss

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titleInfo:

Stellen Sie sicher, dass der Assistent für das Verarbeiten von externen Meldungen alle 30 Tage ausgeführt wird, auch dann wenn keine Meldungen vorliegen.

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titleWeitere Hinweise einblenden

Liegen keine externen Meldungen vor, lässt sich der Assistent dennoch abschließen. Technisch gesehen setzt die Software bei jedem Verarbeiten der Meldungen ein intern genutztes Datum fort.

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Klicken Sie im Assistenten auf: WEITER, sofern keine zu verarbeitenden Daten vorliegen.

Verlassen Sie den Assistenten über: FERTIGSTELLEN. Das interne Datum, welches prüft ob der Assistent ausgeführt wurde, ist nun softwareseitig hochgesetzt.

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Monatsabschluss

Beim Monatsabschluss überprüft das Programm nochmals alle Vorgaben ab. Sollten sich Berechnungsgrundlagen geändert haben, dann werden die Abrechnungen des abzuschließenden Monats noch korrigiert. 

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In diesem Protokoll werden alle Fehler aufgeführt, welche den Monatsabschluss verhindern. Sie erhalten zudem Hinweise und Empfehlungen.

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Warning
titleBeachten Sie:
Alle Protokolleinträge mit dem roten X-Symbol müssen unbedingt geprüft und aktualisiert werden.

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Note
titleBeachten Sie:

Es sind nicht die Umlageätze uns und Zusatzbeiträge die den Monatsabschluss verhindern, sondern die Fehler in den Mitarbeitern.

Überprüfen Sie hierzu den Datensatzstatus in den Abrechnungen der Mitarbeiter. Informationen dazu finden Sie unter: Datensatzstatus.

Weitere Gründe die den Monatsabschluss verhindern

Prüfung über Verarbeitung der externen Meldungen 

Bei Mandanten, die am DEÜV-Verfahren teilnehmen, wird geprüft, ob in den vergangenen 30 Tagen externe Meldungen verarbeitet wurden. Fand mehr als 30 Tage keine Verarbeitung statt, blockiert dies den Monatsabschluss. Sie erhalten eine entsprechende Information im Protokoll.

Info
titleInfo:

Bei Mandanten die nicht am DEÜV-Verfahren teilnehmen erfolgt keine Prüfung auf das Verarbeiten der externen Meldungen.

Wenn in den vergangen 30 Tagen keine externe Meldungen verarbeitet wurden, dann erscheint in Abschluss-Protokoll die Fehlermeldung: "Die externen Meldungen wurden in den letzten 30 Tagen nicht verarbeitet. Bitte führen Sie unter "Mitarbeiter - weitere" die Funktion "Externe Meldungen verarbeiten" aus. Dies gilt auch dann, wenn keine zu verarbeitenden Daten vorliegen."

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Stellen Sie sicher, dass der Assistent für das Verarbeiten von externen Meldungen alle 30 Tage ausgeführt wird, auch dann wenn keine Meldungen vorliegen.

Bereich PERSONAL - STAMMDATEN - Register "Mitarbeiter" - Registerkarte START - Schaltfläche WEITERE - "Externe Meldungen verarbeiten"

Liegen keine externen Meldungen vor, so ist das verarbeiten dennoch durchzuführen. Technisch gesehen setzt die Software bei jedem Verarbeiten der Meldungen ein intern genutztes Datum fort.

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Klicken Sie im Assistenten auf: WEITER, sofern keine zu verarbeitenden Daten vorliegen.


Verlassen Sie den Assistenten über: FERTIGSTELLEN. Das interne Datum, welches prüft ob der Assistent ausgeführt wurde, ist nun softwareseitig hochgesetzt.

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Andere Fehler

Nicht nur fehlerhafte Mitarbeiter können den Monatsabschluss verhindern. Auch Fehler in den Firmendaten, der Betriebsstätte, Lohnarten oder auch in den Einzugsstellen sorgen dafür, dass der Monatsabschluss abgebrochen wird. 

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