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Um Lohnfortzahlung nach § 10 LFZG in einem Abrechnungszeit geltend machen zu können, ist es erforderlich, den gesetzlich festgelegten Prozentsatz, der im Krankheitsfall und bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für alle Arbeitnehmer zum Tragen kommt, zu hinterlegen. 

Note
titleBeachten Sie:

Der Datensatz kann erst nach Befüllen dieser Pflichtfelder gespeichert werden.


Umlagesatz 1 (%) / Umlagesatz 2 (%): 

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