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  • Bei der Anhebung der unteren monatlichen Entgeltgrenzen des Übergangsbereichs von monatlich 450,01 Euro auf 520,00 Euro galten Bestandsschutzregelungen, welche grundsätzlich die weitere Anwendung des bis zum 30.09.2022 geltenden Rechts sicherstellten.
  • Aufgrund dieser Bestandsschutzregelungen blieb die Versicherungspflicht für mehr als geringfügig Beschäftigte in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung über den 30.09.2022 hinaus - bis zum 31.12.2023 - erhalten.
  • Diese Regelung läuft nun aus und kann für Abrechnungen ab 01.01.2024 nicht mehr angewandt werden.
  • Sie erhalten einen Hinweis in der Software für betroffene Mitarbeiter-Datensätze. Kopieren Ändern Sie die Abrechnungsvorgabe zum 01.01.2024 des betroffenen MitarbeiterMitarbeiters, um eine Abrechnung unter den neuen Vorgaben anzulegen. Wiederholen Sie dies diese Schritte für alle Mitarbeiter, die vom Ende der Bestandsschutzregelung betroffen sind.

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