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Für jeden Versicherten wird in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Versicherungsnummer vergeben. Die Vergabe der Versicherungsnummer erfolgt entweder direkt durch den Rentenversicherungsträger oder bei erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung durch die zuständige Einzugsstelle. Der Arbeitnehmer bekommt diese im Sozialversicherungsausweis mitgeteilt.

Note
titleBeachten Sie:

Bei der Neuanlage von Mitarbeitern, bei denen keine Sozialversicherungsnummer hinterlegt ist, wird beim Speichern darauf hingewiesen, dass eine Abfrage der Sozialversicherungsnummer (unter "Übergeben/Auswerten - Auswerten & Übertragen - Beitragsabrechnungen übertragen") erfolgen muss.