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Über das Auswahlfeld: "Folgelaufzeit" lässt sich für einen Servicevertragsartikel die Folgelaufzeit festlegen. Bei Kunden die Ihren Vertrag ändern, kann so der Abrechnungszeitpunkt erhalten bleiben. So ist gewährleistet, dass Servicepartner weiter zu den geplanten Abrechnungszeitpunkten abgerechnet werden und nicht zeitlich umplanen müssen. 

Ab der zweiten Servicevertragsabrechnung (Laufzeitabrechnung) wird die Folgelaufzeit im Servicevertrag geprüft:

  • Wurde das Feld: "Folgelaufzeit" belegt ist, so wird die Folgelaufzeit wird dies bei der nächsten Abrechnung als Vorgabe übernommen
  • Das Feld: "Folgelaufzeitfeld" wird anschließend wieder geleert


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