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Auf diesem Datenblatt wird die Einzugsstelle für die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, bei welcher der Mitarbeiter versichert ist, die Vorgaben für eine freiwillige oder private Krankenversicherung und die Arbeitnehmerumlage hinterlegt. Die Einzugsstellen selbst werden über den Bereich STAMMDATEN - EINZUGSSTELLEN definiert. 

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Einzugsstelle für

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Sozialversicherungsbeiträge 

Einzugsstellennummer

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Legen Sie hier an dieser Stelle fest, bei welcher Krankenkasse der Mitarbeiter pflichtversichert ist. 

Ersteintritt (optional)

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Hier In diesem Datumsfeld können Sie hinterlegen, wann der Mitarbeiter in die Pflichtkrankenkasse eingetreten ist. Dieses Feld hat besitzt einen rein informativen Charakter. 

Versichertennummer (optional)

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In diesem Feld können Sie lässt sich die Versicherungsnummer der Versicherungskarte des Arbeitnehmers eintragen.


Freiwillige / private Krankenversicherung 

Ist im Beitragsguppenschlüssel Dieser Bereich steht dann zur Verfügung, wenn im Beitragsgruppenschlüssel für die Krankenversicherung der Schlüssel 0 hinterlegt , können hier die Optionenwurde.

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titleWeitere Hinweise einblenden

Wurde auf dem Register: SV-Angaben bei der KV: "0 Kein Pflichtbeitrag" gewählt, steht das Feld: "Freiwillige / private Krankenversicherung (KV)" auf dem Register: EINZUGSSTELLEN zur Verfügung.

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Folgende Optionen stehen im Bereich: "Freiwillige / private Krankenversicherung (KV)" zur Verfügung:

  • Hauptberuflich selbstständig
  • Privat krankenversicherter Arbeitnehmer
  • ohne Krankentagegeldanspruch
  • Arbeitgeberzuschuss richtet sich nach Entgelt des Arbeitnehmers

gewählt werden. 

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  • " zur Verfügung

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Note
titleBeachten Sie:
  • Wenn ein freiwillig gesetzlich oder privat Versicherter keinen Krankentagegeldanspruch hat, wird als Höchstbetrag für den AG-Zuschuss 7 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung herangezogen (mit Krankentagegeldanspruch beträgt der Höchstbetrag 7,3 % ). Bis zu diesem Höchstbetrag tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge jeweils zur Hälfte
  • Damit eine korrekte Berechnung erfolgen kann, steht im Bereich: "Freiwillige / private Krankenversicherung" das Feld: "ohne Krankentagegeldanspruch" zur Verfügung.

...

Note
titleBeachten Sie:

Beachten Sie, dass es für freiwillig versicherte Arbeitnehmer, die der Sozialversicherungspflicht unterliegen, erforderlich ist, auch eine Pflichtkrankenkasse zu hinterlegen. An diese Krankenkasse werden die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abgeführt. 

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Bereich: Krankenversicherungsschutz (u.a. für A1-Bescheinigung, eAU)

Wird im Mitarbeiter bei Personengruppe z. B. 109 Geringfügig entlohnte Beschäftigte nach $ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV / 110 (Kurzfristig Beschäftigte)" ausgewählt, so ist bei dem Feld: "Krankenversicherungsschutz" aus folgenden Angaben auszuwählen:

  • gesetzl./freiw. gesetzlich versichert
  • privat versichert oder anderweitig im Krankheitsfall abgesichert
  • berufsst. Versorgungseinrichtung

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Info
titleInfo:

Weitere Infos zu den Rückmeldungen kurzfristiger Beschäftigung der PSG 110 in den Mitarbeiter-Stammdaten erhalten Sie in folgendem Hilfe-Artikel: Rückmeldung kurzfr. Beschäftigung.

Umlage 

Die Angaben zur Umlage hinterlegen Sie unter: Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN - Register: "weitere Vorgaben" - Eintrag: Vorgabe für Umlagepflicht. Die Beitragssätze hinterlegen Sie in den Stammdaten der einzelnen Einzugsstellen über das Register: "Umlagesätze"

Beim einzelnen Mitarbeiter steht Ihnen u. a. das folgende Kennzeichen "zur Verfügung:

  • Von der Umlage 1 befreit, laut Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlungen - § 11 Ausnahmevorschrift (z. B. Heimarbeiter, etc. )" zur Verfügung

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