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Je nachdem, ob Befreiungen für den entsprechenden Mitarbeiter vorliegen, sind weitere Einstellungen zu treffen.

Auf dem Register: EINZUGSSTELLEN wird die gesetzliche Krankenkasse ausgewählt

Gehen Sie vor, wie in der Hilfe unter Einzugsstellen beschrieben und erfassen Sie auf dem Register: EINZUGSSTELLEN der Abrechnungsvorgabe je nach vorliegendem Fall:

  • Die Einzugsstelle für Sozialversicherungsbeiträge
  • Die Einzugsstellennummer der Krankenkasse bei Auswahl: "gesetzl./freiw. gesetzl. versichert"

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Wählen Sie die korrekte Einzugsstellennummer für den Krankenversicherungsschutz. Über das Multi-Tool lässt sich eine Übersicht der Einzugsstellen einblenden und die für den betroffenen Mitarbeiter benötigte Auswahl treffen, wie in diesem Beispiel-Bild gezeigt wird.

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Erzeugung SV-Meldung bei Sonderfällen

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Note
titleBeachten Sie:

Sonderfälle und Überschreitensrecht

Bei Unklarheiten und Rückfragen konsultieren Sie bitte bei Ihren Steuerberater bzw. auch die zuständige Krankenkasse!

Auf dem Register: EINZUGSSTELLEN wird die gesetzliche Krankenkasse ausgewählt

Gehen Sie vor, wie in der Hilfe unter Einzugsstellen beschrieben und erfassen Sie auf dem Register: EINZUGSSTELLEN der Abrechnungsvorgabe je nach vorliegendem Fall:

  • Die Einzugsstelle für Sozialversicherungsbeiträge
  • Die Einzugsstellennummer der Krankenkasse bei Auswahl: "gesetzl./freiw. gesetzl. versichert"

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Wählen Sie die korrekte Einzugsstellennummer für den Krankenversicherungsschutz. Über das Multi-Tool lässt sich eine Übersicht der Einzugsstellen einblenden und die für den betroffenen Mitarbeiter benötigte Auswahl treffen, wie in diesem Beispiel-Bild gezeigt wird.

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Weitere Auswirkungen der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze

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