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Je nachdem, ob Befreiungen für den entsprechenden Mitarbeiter vorliegen, sind weitere Einstellungen zu treffen.
Auf dem Register: EINZUGSSTELLEN wird die gesetzliche Krankenkasse ausgewählt
Gehen Sie vor, wie in der Hilfe unter Einzugsstellen beschrieben und erfassen Sie auf dem Register: EINZUGSSTELLEN der Abrechnungsvorgabe je nach vorliegendem Fall:
- Die Einzugsstelle für Sozialversicherungsbeiträge
- Die Einzugsstellennummer der Krankenkasse bei Auswahl: "gesetzl./freiw. gesetzl. versichert"
Wählen Sie die korrekte Einzugsstellennummer für den Krankenversicherungsschutz. Über das Multi-Tool lässt sich eine Übersicht der Einzugsstellen einblenden und die für den betroffenen Mitarbeiter benötigte Auswahl treffen, wie in diesem Beispiel-Bild gezeigt wird.
Erzeugung SV-Meldung bei Sonderfällen
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Note | ||
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Sonderfälle und ÜberschreitensrechtBei Unklarheiten und Rückfragen konsultieren Sie bitte bei Ihren Steuerberater bzw. auch die zuständige Krankenkasse! |
Auf dem Register: EINZUGSSTELLEN wird die gesetzliche Krankenkasse ausgewählt
Gehen Sie vor, wie in der Hilfe unter Einzugsstellen beschrieben und erfassen Sie auf dem Register: EINZUGSSTELLEN der Abrechnungsvorgabe je nach vorliegendem Fall:
- Die Einzugsstelle für Sozialversicherungsbeiträge
- Die Einzugsstellennummer der Krankenkasse bei Auswahl: "gesetzl./freiw. gesetzl. versichert"
Wählen Sie die korrekte Einzugsstellennummer für den Krankenversicherungsschutz. Über das Multi-Tool lässt sich eine Übersicht der Einzugsstellen einblenden und die für den betroffenen Mitarbeiter benötigte Auswahl treffen, wie in diesem Beispiel-Bild gezeigt wird.
Weitere Auswirkungen der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze
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