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Die Änderungsauswahl im Bestandsschutz-Feld hat folgende Auswirkungen auf den Beitragsgruppenschlüssel:
Auswahlfeld: "Bestandsschutz 2022 / 23" | KV | RV | AV | PV | Anmerkung |
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Kein Antrag auf Versicherungsfreiheit | 1 | 1 | 1 | 1 | |
Antrag auf Befreiung KV / PV | 6 | 1 | 1 | 0 | |
Antrag auf Befreiung RV | 1 | 5 | 1 | 1 |
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Antrag auf Befreiung AV | 1 | 1 | 0 | 1 | |
Antrag auf Befreiung KV/PV und RV | 6 | 5 | 1 | 0 | |
Antrag auf Befreiung KV/PV und AV | 6 | 1 | 0 | 0 | |
Antrag auf Befreiung RV und AV | 1 | 5 | 0 | 1 |
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Antrag auf Befreiung KV/PV, RV und AV | 6 | 5 | 0 | 0 |
Weitere Auswirkungen der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze
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- Den aufgrund der Bestandsschutzregelungen über den 30.09.2022 hinaus versicherungspflichtig Beschäftigten wird ein Optionsrecht auf Befreiung von der Versicherungspflicht eingeräumt
- Sofern sich das regelmäßige Arbeitsentgelt im Laufe derselben Beschäftigung ändert und dadurch nicht mehr weiterhin regelmäßig 450,01 Euro bis 520,00 Euro beträgt, endet die Bestandsschutzregelung dauerhaft bereits vor dem 31.12.2023
- Anschließend sind die versicherungs- und beitragsrechtlichen Regelungen anzuwenden, die für nach dem 30.09.2022 aufgenommene Beschäftigungen gelten
- Eine Befreiung von der Versicherungspflicht bewirkt, dass in dem betreffenden Versicherungszweig die versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Regelungen für geringfügig entlohnte Beschäftigungen anzuwenden sind
Systemvorgaben für geringfügig Beschäftigte und Midijobber in den Parametern
Die neuen Vorgaben für geringfügig Beschäftigte und Midijobber wurden in den Vorgaben angepasst. Diese finden Sie in den Parametern im Bereich: ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN SV (ZUR NETTOLOHNBERECHNUNG) unter dem Eintrag; "Gültig ab 01.10.2022".