- Das Verfahren "Gleitzone" wird zum 01.07.2019 durch das Verfahren "Übergangsbereich" abgelöst. Die Software wurde entsprechend den gesetzlichen Anforderungen angepasst.
- Die Obergrenze wird im neuen Verfahren "Übergangsbereich" zum 01.07.2019 von 850 € auf 1300 € angehoben.
- Für alle Mitarbeiter, die im Bereich von 450,01 € bis 850,00 € verdienen, wird zum 01.07.2019 automatisch eine neue Abrechnungsvorgabe erstellt: Aufgrund der neuen Abrechnungsvorgabe resultiert hier automatisch eine 33er Ab- und 13er Anmeldung in der Sozialversicherung.
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