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Ist dieses Kennzeichen aktiviert wird der Mitarbeiter aufgrund der Übergangsbereich-Regelung abgerechnet. 

Note
titleBeachten Sie:
  • Der Begriff Das Verfahren "ÜbergangsbereichGleitzone" wird zum 01.07.2019 durch den Begriff das Verfahren "GleitzoneÜbergangsbereich" abgelöst. Die Software wurde entsprechend den gesetzlichen Anforderungen angepasst.
  • Die Obergrenze der bisherigen Gleitzone wird wird im neuen Verfahren "Übergangsbereich" zum 01.07.2019 von 850 € auf 1300 € angehoben.
  • Für alle Mitarbeiter, die im Bereich von 450,01 € bis 850,00 € verdienen, wird zum 01.07.2019 automatisch eine neue Abrechnungsvorgabe erstellt.

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  • "Ohne Bezüge (Abrechnung über 1 % der Bezugsgröße laut SGB VI §162 Nr. 1 und SGB III § 342)" 
  • "Geringverdienerkennzeichen" 
  • "Beitragstragung aufgrund Mob-AQTIV-Gesetz vom 10.12.2001 (SV- Beiträge werden vollständig vom Träger der Einrichtung übernommen)": dieses Kennzeichen steht zur Verfügung, wenn das Geringverdienerkennzeichen aktiviert wurde. Dieses Kennzeichen bewirkt, dass die SV-Beiträge vollständig vom Arbeitgeber übernommen werden. 
  • "Niedriglohnkennzeichen (mit Gleitzonenprüfung)" 
  • "Verzicht auf die Gleitzonenregelung in der RV" 
  • "Umlage abführen": Dieses Kennzeichen steht nur zur Verfügung, wenn Personengruppe 900, 901, 902 oder 903 ausgewählt wurde. 
  • Die gültigen Beitragssätze für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden unter PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN vorgegeben.

Das folgende Kennzeichen Kennzeichen "Verzicht auf die Gleitzonenregelung in der RV" stand bis 30.06.2019 in bestimmten Konstellationen zur Verfügung:

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. Für Abrechnungen ab dem dem 01.07.2019 steht dieses nicht mehr zur Verfügung und wird - im Hintergrund der Software - ab diesem Zeitpunkt automatisch deaktiviert.


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