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Note | |||||
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Privat krankenversicherte Arbeitnehmer nehmen nicht am Verfahren teil. Entsprechend werden auch die eAU-Felder bei der Erfassung einer Fehlzeit für diese Mitarbeiter nicht angezeigt. Auch geringfügig Beschäftigte, die über die Bundesknappschaft versichert sind, nehmen über ihre tatsächliche Krankenkasse und nicht über die Bundesknappschaft am Verfahren teil, deshalb ist bei Personengruppenschlüssel 109 und 110 das Feld: "Krankenversicherungspflicht" zwingend mit der zuständigen Krankenkasse zu füllen.
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