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Note
titleBeachten Sie:

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer nehmen nicht am Verfahren teil. Entsprechend werden auch die eAU-Felder bei der Erfassung einer Fehlzeit für diese Mitarbeiter nicht angezeigt.

Auch geringfügig Beschäftigte, die über die Bundesknappschaft versichert sind, nehmen über ihre tatsächliche Krankenkasse und nicht über die Bundesknappschaft am Verfahren teil, deshalb ist bei Personengruppenschlüssel 109 und 110 das Feld: "Krankenversicherungspflicht" zwingend mit der zuständigen Krankenkasse zu füllen.

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titleHinweis zu gesetzlich Pflichtversicherte Arbeitnehmer pflichtversicherten Arbeitnehmern bei der Bundesknappschaft

Sofern ein Mitarbeiter gesetzlich pflichtversichert bei der Bundesknappschaft ist. dann ist die Krankenkasse mit einer eigenen Einzugsstellennummer ein weiteres Mal zu erfassen, beispielsweise als Einzugsstellennummer 3. 

Die unter: PARAMETER - ABRECHUNG - PARAMETER - PARAMETER FÜR EINZUGSSTELLEN hinterlegte Einzugsstelle darf für diesen Zweck nicht genutzt werden!


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