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Gehört der Arbeitnehmer einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Staat an, für den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum gilt, ist das Geburtsland anzugeben.
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Ab 01.01.2022 ist bei fehlender Versicherungsnummer auch das Geburtsland anzugeben. |
Urlaub (in Tagen)
Möchten Sie ein Urlaubskonto führen, sind in diesem Bereich die Vorgaben für den Urlaubsanspruch zu hinterlegen.
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