- Falsch erfasste Fehlzeiten können im Bereich Fehlzeiten wieder gelöscht werden, sofern sie noch nicht übertragen wurden
- Sobald eAU-Anforderungen bereits übertragen wurden, aber fälschlicherweise erfasst wurden, kann im Bereich: LOHN-ABRECHNUNGSDATEN - ZU MELDENDE DATEN - "eAU-Anforderungen" ein Eintrag markiert und über die Schaltfläche: STORNIEREN entsprechend storniert werden
Weitere Informationen auch im Bereich: 5 Optional: Stornierung der eAU-Anforderung. |