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Eine Stornierung ist durchzuführen, wenn der Antrag nicht zu erstellen war oder unzutreffende Angaben enthält. Punkt 2 aus Verfahren bei Entsendungen entfällt, da einzig der GKV-Spitzenverband, DVKA zuständig für Annahme, Verarbeitung und Rückmeldung zuständig ist.Alle weiteren Vorgaben folgend dem Abschnitt Alle Informationen zur Stornierung des Antrags finden Sie auf der Seite: Verfahren bei Entsendungen (unter dem Punkt: Stornierung des Antrages).