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Dieser Bereich enthält die zu meldenden Datensätze mit dem jeweiligen Entgelt, sofern mehrere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bestehen. Die Meldepflicht wurde entweder wird durch die Einzugsstelle bekannt gegeben (Externe Grundlagen - Nachricht GKV-Monatsmeldung) oder die Meldepflicht wurde von der Software automatisch durch die Hinterlegung in den Abrechnungsvorgaben unter "Hauptbeschäftigung bzw. Nebentätigkeit" (Register: Allgemein) erkannt.