Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

Auf dem Register: LOHN-ABRECHNUNGSDATEN steht innerhalb der "Externen Grundlagen" der Bereich: "AAG-Rückmeldung" zur Verfügung. An dieser Stelle werden die Werte für die Übertragung bereitgestellt

...

.

Inhalt

Table of Contents

Allgemeine Infos zu "Rückmeldung zu Erstattungsanträgen" (AAG)

Einleitung

Hat die Krankenkasse im Rahmen der gemeinsamen Grundsätze für Bestandsprüfungen nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB IV eine inhaltliche Abweichung zwischen ihrer Berechnung der Erstattung und dem Antrag des Arbeitgebers feststellt, hat sie diese Abweichung und die Gründe hierfür dem Arbeitgeber durch Datenübertragung unverzüglich zu melden; dies gilt auch, wenn dem Antrag vollständig entsprochen wird.

Parameter – Annahmestellen - Einzugsstellen

Erstattungsanträge (AAG)

Image Added

Benutzernachricht

Liegen Rückmeldungen von Einzugsstellen zu Erstattungsanträgen vor, erhalten Sie im Bereich: „Meine Firma“ eine entsprechende Benutzernachricht: „NEU & WICHTIG: Im Bereich Personal liegen empfangene Daten (z. B. von den Annahmestellen) vor, die zu verarbeiten sind.“

Externe Meldungen – Assistent

Bereichsauswahl im Assistent

Unter Personal – Stammdaten – Registerkarte: START – Schaltfläche: WEITERE rufen Sie den Assistenten zu „Externe Meldungen verarbeiten“ auf. 

Image Added


In der Auswahl finden Sie auch die Option: „Rückmeldung AAG-Verfahren“.

Image Added

Protokoll

Im dargestellten Protokoll werden folgende Angaben ausgewiesen:

  • Mitarbeiter
  • Zeitraum des Erstattungsantrages
  • Meldegrund der Einzugsstelle (Beispielsweise: Erstattungssatz nicht korrekt)

Lohn-Abrechnungsdaten der Mitarbeiterstammdaten

Im Mitarbeiter-Datensatz finden Sie auf dem Register. "Lohn-Abrechnungsdaten" - Beschäftigungsverhältnisse - Externe Grundlagen den Eintrag "AAG Rückmeldung".

Image Added


An dieser Stelle werden alle Rückmeldungen der Krankenkassen zu jedem Mitarbeiter gespeichert. Falls die Rückmeldungen nicht mit den gemeldeten Anträgen übereinstimmen, ist mit der Krankenkasse Rücksprache zu halten und zu klären, woraus die Differenzen resultieren. So kann der Krankenkasse bspw. ein anderer Erstattungszeitraum als von Ihnen gemeldet vorliegen.

Image Added


Tip
titleTipp:

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch im Hilfe-Artikel: Erstattungsanträge (AAG).