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Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeine Informationen

1.1. Empfohlenes Vorgehen für Lohnanwender

1.2. Systemvorgaben zur Nettolohnberechnung 2021

1.3. Veränderungen bei der Freigrenze zum Solidaritätszuschlag

2. Lohnbuchhaltung

2.1. Zeitraum für Fehlzeit 1.9.5 "Entschädigungszahlung nach § 56 (1a) IfSG für erwerbstätige Sorgeberechtigte wegen der erforderlichen Beaufsichtigung eines Kindes" wurde verlängert

2.2. Ergänzung Infektionsschutzgesetz: Auch bei einem unter Quarantäne gestellten Kind ist eine Entschädigungszahlung möglich

2.3. Regelungen Verdienstausfallentschädigung bei Urlaub und Reisen ins Ausland nach Infektionsschutzgesetz

2.4. Mindestvergütung im Berufsausbildungsgesetz

2.5. Mindestlohn steigt

2.6. Bei SV-Meldungen mit Grund der Abgabe 40 (Gleichzeitige An- und Abmeldung) ist Statuskennzeichen anzugeben / zu übermitteln

2.7 Entfernungspauschale wird erhöht

2.8. Neue Programmablaufpläne (PAP)

2.9. Kindergeld erhöht

2.10 Steuerbefreiung der Zuschüsse des AG zum Kug wird verlängert

2.11 Auszahlung Corona-Prämie verlängert

2.12 Erhöhtes Kug

2.13 Volle Monate mit nur "Krankengeld in Höhe von Kug" zählen nicht als Bezugsmonate

2.14 Erstattung SV-Beitrag bei Bezug von Kug

2.15 Änderungen Hinzuverdienstregelungen Kug

2.16  Prüfung auf vorhandenen Stammdatenabruf in Monatsabschluss November

2.17 Bestätigung der Mitgliedschaft in Krankenkasse verarbeiten

2.18 Elektronische Anforderung fehlender Jahresmeldungen GdA 50

3. Finanzbuchhaltung

3.1 Steuersatz für Gastronomie bis Jahresmitte ermäßigt

3.2 Ausweitung Reverse-Charge Verfahren

3.3 Keine überarbeitete Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2020

3.4 Aufhebung Abzugsverbot von immateriellen Wirtschaftsgütern bzgl. Investitionsabzugsbeträge

3.5 Erhöhung der Investitionsabzugsbeträge von 40% auf 50%3.5 Erhöhung der Investitionsabzugsbeträge von 40% auf 50%

3.6 Brexit: Änderungen durch den Austritt Großbritanniens aus der EU

3.7 Berichtigung einer Zusammenfassenden Meldung

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Table of Contents


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1. Allgemeine Informationen

1.1. Empfohlenes Vorgehen für Lohnanwender

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  1. Für Alleinstehende bis Bruttojahresarbeitslohn von 73.874 Euro ist kein Soli mehr fällig
  2. Für Verheiratete mit zwei Kinderfreibeträgen bis Bruttojahresarbeitslohn von 151.990 Euro ist kein Soli mehr fällig

2. Lohnbuchhaltung

2.1. Zeitraum für Fehlzeit 1.9.5 "Entschädigungszahlung nach § 56 (1a) IfSG für erwerbstätige Sorgeberechtigte wegen der erforderlichen Beaufsichtigung eines Kindes" wurde verlängert

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Info
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Quelle und weitere Informationen:

Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)

https://www.dvka.de/de/informationen/brexit/arbeitgeber/entsandte_4.html (Externer Link)


3. Finanzbuchhaltung

3.1 Steuersatz für Gastronomie bis Jahresmitte ermäßigt

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Die Berichtigung einer Zusammenfassenden Meldung sollte innerhalb eines Monats geschehen, nach diesem Zeitraum kann es sein, dass die Steuerfreiheit nicht mehr gegeben ist.


4 Sonstiges

Sofern Arbeitnehmer im Jahr mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld erhalten haben, sind diese zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet. 

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