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  • alle Mitarbeiter mit Beitragsberechnung für den laufenden Monat
  • gegebenenfalls Mitarbeiter mit Differenzberechnung des Vormonats (=gemeldeter Beitrag - tatsächlicher Beitrag beim Monatswechsel)
  • gegebenenfalls Mitarbeiter mit Abrechnungskorrekturen aus Vormonaten, die seit der letzten Festschreibung der Schätzwerte durchgeführt wurden
  • in der Kopfzeile: die Beitragssätze des Abrechnungszeitraumes, Angaben zur Einzugsstelle sowie Betriebsnummer und Anschrift des Arbeitgebers
  • folgende Bezüge: Entgelt, Umlagen-Brutto, Bezüge aus Mehrfachbeschäftigung, sv-pflichtige SFN-Zuschläge, sv-pflichtiges Bruttoentgelt für KV, PV, RV, AV
  • die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge in den einzelnen Beitragsgruppen/SV-Bereichen
  • gegebenenfalls 1/6 Januar 2006 (wenn 1/6-Regelung angewendet wird - nur bis Juli 2006)gegebenenfalls freiwillige Beiträge zur KV / PV
  • gegebenenfalls den Abzug aufgrund Erstattung gem. § 10 LFZG
  • Gesamtsumme des Beitrages

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