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Diese Angaben werden durch die Einzugsstellen festgelegt und stehen durch die Beitragsdatei zur Verfügung (ggf. können Sie diese beim ersten Aufruf über die Schaltfläche: BEITRÄGE HOLEN neu einladen). Eine manuelle Anpassung ist allerdings möglich.
Note | ||
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Diese Angaben haben auch Auswirkung auf die Berechnung der Umlagen selbst. Liegt zum Beispiel eine Begrenzung auf BBG vor, darf die Umlage nicht vom vollen Entgelt ermittelt werden. |