Zusatzbeitrag ab 01.01.2019
Aufgrund der neuen Regelungen ist der Zusatzbeitrag (ZB) ab dem 01.01.2019 paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen. Bisher zahlten die Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag alleine.
Zusatzbeitrag bis 31.12.2018
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Im Zuge der Absenkung der Beitragssätze sowie der Einführung von einkommensabhängigen Zusatzbeiträgen fällt fiel der bisherige, allein von den Mitgliedern zu tragende Beitragsanteil in Höhe von 0,9 % ab von 01.01.2015 weg bzw. geht bis 31.12.2018 weg beziehungsweise ging in dem neu geschaffenen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag auf. Dieser Zusatzbeitrag kann wurde von den Einzugsstellen entsprechend unterschiedlich fest gelegt werdenfestgelegt.
Zusatzbeitrag
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hinterlegen
Die individuellen Zusatzbeiträge sind bei der jeweiligen Einzugsstelle zu hinterlegen (STAMMDATEN - EINZUGSTELLEN). Dafür steht das stehen die Register: "Zusatzbeitrag ab 01.01.2019" und "Zusatzbeitrag bis 31.12.2018" zur Verfügung.
Der Zusatzbeitrag kann manuell eingetragen oder aus den Vorgaben geladen werden. Für letzteres steht die Schaltfläche: BEITRÄGE HOLEN zur Verfügung. Bitte prüfen Sie diese Daten sorgfältig und nehmen Sie ggf. die notwendigen Anpassungen vor.
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