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Zusatzbeitrag ab 01.01.2019

Aufgrund der neuen Regelungen ist der Zusatzbeitrag (ZB) ab dem 01.01.2019 paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen. Bisher zahlten die Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag alleine.

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Zusatzbeitrag bis 31.12.2018

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titleBeachten Sie:

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Im Zuge der Absenkung der Beitragssätze sowie der Einführung von einkommensabhängigen Zusatzbeiträgen fällt fiel der bisherige, allein von den Mitgliedern zu tragende Beitragsanteil in Höhe von 0,9 % ab von 01.01.2015 weg bzw. geht bis 31.12.2018 weg beziehungsweise ging in dem neu geschaffenen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag auf. Dieser Zusatzbeitrag kann wurde von den Einzugsstellen entsprechend unterschiedlich fest gelegt werdenfestgelegt

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Zusatzbeitrag

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hinterlegen 

Die individuellen Zusatzbeiträge sind bei der jeweiligen Einzugsstelle zu hinterlegen (STAMMDATEN - EINZUGSTELLEN). Dafür steht das stehen die Register: "Zusatzbeitrag ab 01.01.2019" und "Zusatzbeitrag bis 31.12.2018" zur Verfügung.  Image Removed 
Der Zusatzbeitrag kann manuell eingetragen oder aus den Vorgaben geladen werden. Für letzteres steht die Schaltfläche: BEITRÄGE HOLEN zur Verfügung. Bitte prüfen Sie diese Daten sorgfältig und nehmen Sie ggf. die notwendigen Anpassungen vor. 

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