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Beitragsguppenschlüssel bisher
Wird ein Systemwechsel während des laufenden Abrechnungsjahres vorgenommen, so geben Sie hier den bis zum Zeitpunkt des Systemwechsels gültigen Beitragsgruppenschlüssel ein. Weiterhin ist es erforderlich die Personengruppe, die Einzugsstellennummer, die Umlage Einzugsstellennummer, den Umlageschlüssel und die Betriebsstätte Ost oder West einzutragen, welche bis zum Zeitpunkt des Systemwechsels gültig waren.
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Liegt zum neuen Abrechnungsjahr eine Änderung des Umlageschlüssels vor, so ist hier der Umlageschlüssel des Vorjahres zu hinterlegen.
Anzahl KUG-Bezugsmonate:
Dieses Feld steht in Abrechnungsvorgaben mit Grund 'Systemwechsel zur Verfügung. An dieser Stelle wird die Anzahl der über ein Fremdsystem abgerechneten KUG-Monate ab 03/2020 erfasst. Diese Angabe ist für die korrekte Ermittlung des Leistungssatzes notwendig.
Vorjahres-SV-Differenzen zur Beitragsbemessungsgrenze & Vorjahres Einzugsstelle / Umlage
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