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Rückmeldung AAG-Verfahren

Für das Erstattungsverfahren Erstattungsanträge nach dem Aufwendungs­ausgleichs­gesetz Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (AAG) bei Krankheit und Mutterschaft gibt es maschinelle Rückmeldungensind im elektronischen Verfahren an die Krankenkassen zu übermitteln.

Wenn der Assistent für die externen Meldungen zu den Rückmeldungen der AAG-Anträge gestartet wird und es liegen nicht verarbeitete Meldungen vor, erscheint eine entsprechende Abfrage, ob diese als erledigt gekennzeichnet werden sollen. Eine anschließende Zusammenfassung finden Sie im Protokoll.