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Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Kapitel "Externe Meldungen (von ELStAM) verarbeiten".
Rückmeldung AAG-Verfahren
Für das Erstattungsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) bei Krankheit und Mutterschaft gibt es maschinelle Rückmeldungen.
Wenn der Assistent für die externen Meldungen zu den Rückmeldungen der AAG-Anträge gestartet wird und es liegen nicht verarbeitete Meldungen vor, erscheint eine entsprechende Abfrage, ob diese als erledigt gekennzeichnet werden sollen. Eine anschließende Zusammenfassung finden Sie im Protokoll.