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Ein grundsätzliches Erfordernis zur jährlichen Abgabe des elektronischen Lohnnachweises ist der ebenfalls jährlich durchzuführende Stammdatenabruf der Gefahrtarifstellen bei der DGUV (siehe Kapitel: "Elektronischer Stammdatenbaruf bei der DGUV").
Damit eine Abgabe erfolgen kann, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
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Die Voraussetzungen für den Stammdatenabruf müssen natürlich auch für die elektronische Übertragung des Lohnnachweises erfüllt werden (siehe Kapitel: "Voraussetzungen für einen Stammdatenabruf").