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Die Beitragssätze selbst werden bis 31.12.2008 über den Bereich STAMMDATEN - EINZUGSSTELLEN in der jeweiligen Einzugsstelle (Krankenkasse) über das Register "Beitragssätze" hinterlegt. 

Ab 01.01.2009 wird der Beitragssatz für die Krankenversicherung unter PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN vorgegeben. 

Haben Sie Arbeitnehmer, die eine geringfügige Alleinbeschäftigung ausüben, muss das Kennzeichen 6 "Pauschalbetrag für geringfügig Beschäftigte" eingetragen werden. Der gültige Prozentsatz für diese Pauschalabgabe wird über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN vorgegeben. 

Rentenversicherung : 

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Haben Sie Arbeitnehmer, die eine geringfügige Alleinbeschäftigung ausüben, hinterlegen Sie das Kennzeichen 5 für die Berechnung eines Pauschalbetrages. Der gültige Prozentsatz für diese Pauschalabgabe wird über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN vorgegeben: 

Freiwillige pauschale RV-Zuzahlung 

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Die gültigen Beitragssätze für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden unter PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN vorgegeben.

Weitere Themen

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