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Die Schätzung des Beitragsnachweises erfolgt standardisiert aufgrund der vorhandenen Bruttolohnangaben der Mitarbeiter aus dem aktuellen Erfassungsmonat. Sind dort noch keine Lohnarten hinterlegt, dann bezieht sich das System auf die Angaben des Vormonats. Liegen Fehlzeiten oder Austritte von Mitarbeitern vor, so wird auch dies durch die Software berücksichtigt. 

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Die Ermittlung des Schätzwertes kann durch Hinterlegung der Werte unter STAMMDATEN - MITARBEITER - LOHN-ABRECHNUNGSDATEN - ABRECHNUNGSVORGABEN - Register: "Lohn" vorgegeben werden. 

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Beitragsnachweis - Konsistenzprüfung  

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