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Darüber hinaus müssen gemeinsam mit der steuerlichen Gesamthandelsbilanz (E-Bilanz) die Berichte der Ergebnisverwendung sowie die Gewinn- und Verlustermittlung übertragen werden. Die steuerliche Gewinnermittlung wird bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ergänzt.
Note | ||
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Bei der mit büro+ erstellten E-Bilanz handelt es sich um eine Steuerbilanz. |